§ 121 BRAOEinleitung des anwaltsgerichtlichen VerfahrensDas anwaltsgerichtliche Verfahren wird dadurch eingeleitet, daß die Staatsanwaltschaft bei dem Anwaltsgericht eine Anschuldigungsschrift einreicht. |
§ 121 BRAOEinleitung des anwaltsgerichtlichen VerfahrensDas anwaltsgerichtliche Verfahren wird dadurch eingeleitet, daß die Staatsanwaltschaft bei dem Anwaltsgericht eine Anschuldigungsschrift einreicht. |