§ 152 BRAOAbstimmung über das VerbotZur Verhängung des Berufs- oder Vertretungsverbotes ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen erforderlich. |
§ 152 BRAOAbstimmung über das VerbotZur Verhängung des Berufs- oder Vertretungsverbotes ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen erforderlich. |