§ 175 BRAOZusammensetzung und Sitz der Bundesrechtsanwaltskammer(1) Die Rechtsanwaltskammern werden zu einer Bundesrechtsanwaltskammer zusammengeschlossen. (2) Der Sitz der Bundesrechtsanwaltskammer wird durch ihre Satzung bestimmt. |
§ 175 BRAOZusammensetzung und Sitz der Bundesrechtsanwaltskammer(1) Die Rechtsanwaltskammern werden zu einer Bundesrechtsanwaltskammer zusammengeschlossen. (2) Der Sitz der Bundesrechtsanwaltskammer wird durch ihre Satzung bestimmt. |