§ 210 BRAOBestehenbleiben von RechtsanwaltskammernAm 1. September 2009 bestehende Rechtsanwaltskammern, die ihren Sitz nicht am Ort eines Oberlandesgerichts haben, bleiben bestehen. |
§ 210 BRAOBestehenbleiben von RechtsanwaltskammernAm 1. September 2009 bestehende Rechtsanwaltskammern, die ihren Sitz nicht am Ort eines Oberlandesgerichts haben, bleiben bestehen. |