§ 49c BRAOEinreichung von SchutzschriftenDer Rechtsanwalt ist verpflichtet, Schutzschriften ausschließlich zum Schutzschriftenregister nach § 945a der Zivilprozessordnung einzureichen. |
§ 49c BRAOEinreichung von SchutzschriftenDer Rechtsanwalt ist verpflichtet, Schutzschriften ausschließlich zum Schutzschriftenregister nach § 945a der Zivilprozessordnung einzureichen. |