§ 3 BRGO 1966GeschäftsjahrDas Geschäftsjahr des Bundesrates beginnt am 1. November eines jeden Jahres und endet am 31. Oktober des folgenden Jahres. |
§ 3 BRGO 1966GeschäftsjahrDas Geschäftsjahr des Bundesrates beginnt am 1. November eines jeden Jahres und endet am 31. Oktober des folgenden Jahres. |