§ 4 BRHG 1985Prüfungsbeamte und weitere BediensteteZum Bundesrechnungshof gehören auch die erforderlichen Prüfungsbeamten des höheren und gehobenen Dienstes sowie weitere Bedienstete. |
§ 4 BRHG 1985Prüfungsbeamte und weitere BediensteteZum Bundesrechnungshof gehören auch die erforderlichen Prüfungsbeamten des höheren und gehobenen Dienstes sowie weitere Bedienstete. |