§ 58 BTGO 1980Bestimmung des Vorsitzenden und seines StellvertretersDie Ausschüsse bestimmen ihre Vorsitzenden und deren Stellvertreter nach den Vereinbarungen im Ältestenrat. |
§ 58 BTGO 1980Bestimmung des Vorsitzenden und seines StellvertretersDie Ausschüsse bestimmen ihre Vorsitzenden und deren Stellvertreter nach den Vereinbarungen im Ältestenrat. |