§
Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (BtMVV)

§ 1Grundsätze
§ 2Verschreiben durch einen Arzt
§ 3Verschreiben durch einen Zahnarzt
§ 4Verschreiben durch einen Tierarzt
§ 5Substitution, Verschreiben von Substitutionsmitteln
§ 5aVerschreiben von Substitutionsmitteln mit dem Stoff Diamorphin
§ 5bSubstitutionsregister
§ 5cVerschreiben für Patienten in Alten- oder Pflegeheimen, Hospizen und in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
§ 5dVerschreiben für den Notfallbedarf in Hospizen und in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
§ 6Verschreiben für Einrichtungen des Rettungsdienstes
§ 7Verschreiben für Kauffahrteischiffe
§ 8Betäubungsmittelrezept
§ 9Angaben auf dem Betäubungsmittelrezept
§ 10Betäubungsmittelanforderungsschein
§ 11Angaben auf dem Betäubungsmittelanforderungsschein
§ 12Abgabe
§ 13Nachweisführung
§ 14Angaben zur Nachweisführung
§ 15Formblätter
§ 16Straftaten
§ 17Ordnungswidrigkeiten
§ 18Übergangsvorschrift