§
Verordnung über den Einsatz von Wahlgeräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag und der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (BWahlGV)

Eingangsformel
§ 1Zulassungspflicht
§ 2Erteilung der Bauartzulassung
§ 3Rücknahme, Erlöschen und Widerruf der Bauartzulassung
§ 4Genehmigung der Verwendung von Wahlgeräten
§ 5Geltung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
§ 6Wahlbekanntmachung der Gemeindebehörden
§ 7Überprüfung der Wahlgeräte und Einweisung der Wahlvorsteher
§ 8Ausstattung des Wahlvorstandes
§ 9Wahlzelle
§ 10Eröffnung der Wahlhandlung
§ 11Stimmabgabe und Vermerk über Stimmabgabe
§ 12Schluß der Wahlhandlung
§ 13Zählung der Wähler
§ 14Zählung der Stimmen
§ 15Wahlniederschrift
§ 16Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen und der Wahlgeräte
§ 17Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
§ 18Übergangsbestimmung
§ 19
§ 20Inkrafttreten
Anlage 1(zu § 2) Richtlinien für die Bauart von Wahlgeräten
Anlage 2(zu § 14 Abs. 2 und § 15 Abs. 1 Satz 1)
Anlage 3(zu § 14 Abs. 2 und § 15 Abs. 1 Satz 1)