§ 15 BZRGEintragung der Vollstreckung und des FreiheitsentzugsIst eine Freiheitsstrafe, ein Strafarrest, eine Jugendstrafe oder eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu vollstrecken, sind in das Register das Datum einzutragen,
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§ 15 BZRGEintragung der Vollstreckung und des FreiheitsentzugsIst eine Freiheitsstrafe, ein Strafarrest, eine Jugendstrafe oder eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu vollstrecken, sind in das Register das Datum einzutragen,
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