§ 18 BZRGStraftaten im Zusammenhang mit der Ausübung eines GewerbesIst eine Verurteilung im Falle des § 32 Abs. 4 in ein Führungszeugnis aufzunehmen, so ist dies in das Register einzutragen. |
§ 18 BZRGStraftaten im Zusammenhang mit der Ausübung eines GewerbesIst eine Verurteilung im Falle des § 32 Abs. 4 in ein Führungszeugnis aufzunehmen, so ist dies in das Register einzutragen. |