§
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe (BäderMeistPrV)

Eingangsformel
§ 1Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
§ 2Zulassungsvoraussetzungen
§ 3Gliederung und Inhalt der Prüfung
§ 4Allgemeiner Teil
§ 5Fachtheoretischer Teil
§ 6Fachpraktischer Teil
§ 7Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
§ 8Bewerten der Prüfungsleistungen
§ 9Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
§ 10Zeugnisse
§ 11Wiederholung der Prüfung
§ 12Übergangsvorschrift
§ 13Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1(zu den §§ 8 und 9)Bewertungsmaßstab und -schlüssel
Anlage 2(zu § 10)Zeugnisinhalte