§

§ 5 ChemFachAusbV

Ausbildungsberufsbild

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht;
2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes;
3.
Betriebliche Maßnahmen zum verantwortlichen Handeln (Responsible Care):
3.1
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
3.2
Anlagensicherheit,
3.3
Umweltschutz,
3.4
Einsetzen von Energieträgern,
3.5
Umgehen mit Arbeitsgeräten und -mitteln,
3.6
Qualitätssicherung, Kundenorientierung,
3.7
Kostenorientiertes Handeln;
4.
Arbeitsorganisation und Kommunikation:
4.1
Prozess-, Betriebs- und Arbeitsabläufe,
4.2
Arbeiten im Team,
4.3
Informationsbeschaffung, Dokumentation,
4.4
Kommunikations- und Informationssysteme;
5.
Umgehen mit Arbeitsstoffen und Bestimmen von Stoffkonstanten;
6.
Verfahrenstechnische Grundoperationen;
7.
Installationstechnische Arbeiten;
8.
Warten und Instandhalten betrieblicher Einrichtungen;
9.
Messtechnik;
10.
Bedienen von Anlagen;
11.
Herstellen und Verarbeiten von Produkten.