§
Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (ChemKlimaschutzV)

Eingangsformel
§ 1Anwendungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen
§ 3Verhinderung des Austrittes von fluorierten Treibhausgasen in die Atmosphäre
§ 4Rückgewinnung und Rücknahme verwendeter Stoffe
§ 5Persönliche Voraussetzungen für bestimmte Tätigkeiten
§ 6Zertifizierung von Unternehmen
§ 7Kennzeichnung
§ 8Sonstige Betreiberpflichten
§ 9Inverkehrbringen, Verkauf und Kauf fluorierter Treibhausgase
§ 10Ordnungswidrigkeiten
§ 11Straftaten
§ 12Verfahrensvorschriften
Schlussformel