§
Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen (ChemOzonSchichtV)

§ 1Anwendungsbereich
§ 2Anzeige der Verwendung von Halonen
§ 3Rückgewinnung und Rücknahme verwendeter Stoffe
§ 4Verhinderung des Austritts in die Atmosphäre; Dichtheitsprüfungen; Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
§ 5Persönliche Voraussetzungen für bestimmte Arbeiten
§ 6Ordnungswidrigkeiten
§ 7(Inkrafttreten)