§ 1 DBUStiftGErrichtung und RechtsformDer Bund wird unter dem Namen "Deutsche Bundesstiftung Umwelt" eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts errichten. |
§ 1 DBUStiftGErrichtung und RechtsformDer Bund wird unter dem Namen "Deutsche Bundesstiftung Umwelt" eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts errichten. |