§ 6a DEFGEingliederung der Verbindlichkeiten des Fonds in BundesschuldDer Bund übernimmt ab 1. Januar 2005 als Mitschuldner die Verbindlichkeiten des Fonds; im Innenverhältnis zu dem Fonds ist der Bund alleiniger Schuldner. |
§ 6a DEFGEingliederung der Verbindlichkeiten des Fonds in BundesschuldDer Bund übernimmt ab 1. Januar 2005 als Mitschuldner die Verbindlichkeiten des Fonds; im Innenverhältnis zu dem Fonds ist der Bund alleiniger Schuldner. |