§ 27 DesignGEntstehung und Dauer des Schutzes(1) Der Schutz entsteht mit der Eintragung in das Register. (2) Die Schutzdauer des eingetragenen Designs beträgt 25 Jahre, gerechnet ab dem Anmeldetag. |
§ 27 DesignGEntstehung und Dauer des Schutzes(1) Der Schutz entsteht mit der Eintragung in das Register. (2) Die Schutzdauer des eingetragenen Designs beträgt 25 Jahre, gerechnet ab dem Anmeldetag. |