Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (DüV)
§ 1 | Geltungsbereich |
§ 2 | Begriffsbestimmungen |
§ 3 | Grundsätze für die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln |
§ 4 | Ermittlung des Düngebedarfs an Stickstoff und Phosphat |
§ 5 | Besondere Vorgaben für die Anwendung von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln |
§ 6 | Zusätzliche Vorgaben für die Anwendung von bestimmten Düngemitteln |
§ 7 | Anwendungsbeschränkungen und Anwendungsverbote |
§ 8 | Nährstoffvergleich(aufgehoben) |
§ 9 | Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches(aufgehoben) |
§ 10 | Aufzeichnungen |
§ 11 | Anforderungen an die Geräte zum Aufbringen |
§ 12 | Fassungsvermögen von Anlagen zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern und Gärrückständen |
§ 13 | Besondere Anforderungen an Genehmigungen und sonstige Anordnungen durch die zuständigen Stellen, Erlass von Rechtsverordnungen durch die Landesregierungen |
§ 13a | Besondere Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung, Erlass von Rechtsverordnungen durch die Landesregierungen |
§ 14 | Ordnungswidrigkeiten |
§ 15 | Übergangsvorschrift |
Anlage 1 | (zu § 3 Absatz 4 Satz 2 und § 6 Absatz 4, 5 und 7)Mittlere Nährstoffausscheidung landwirtschaftlicher Nutztiere je Stallplatz und Jahr oder je Tier |
Anlage 2 | (zu § 3 Absatz 4 Satz 2 und § 6 Absatz 4, 5 und 7)Kennzahlen für die sachgerechte Bewertung zugeführter Stickstoffdünger |
Anlage 3 | (zu § 3 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2)Mindestwerte für die Ausnutzung des Stickstoffs aus organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln im Jahr des Aufbringens, die aus folgenden Ausgangsstoffen bestehen |
Anlage 4 | (zu § 4 Absatz 1 und 2)Ermittlung des Stickstoffdüngebedarfs |
Anlage 5 | (zu § 10 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2)Jährlicher betrieblicher Nährstoffeinsatz für Stickstoff (N) und Phosphat (PO) für das Düngejahr ……… |
Anlage 7 | (zu § 3 Absatz 2 und 6 und § 4 Absatz 3)Nährstoffgehalte pflanzlicher Erzeugnisse |
Anlage 8 | (zu § 11 Satz 2)Geräte zum Aufbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen |
Anlage 9 | (zu § 12)Dunganfall bei der Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere; Umrechnungsschlüssel zur Ermittlung der Großvieheinheiten (GV) |