§ 36a EEG 2021Sicherheiten für Windenergieanlagen an LandDie Höhe der Sicherheit nach § 31 für Windenergieanlagen an Land bestimmt sich aus der Gebotsmenge multipliziert mit 30 Euro pro Kilowatt zu installierender Leistung. |
§ 36a EEG 2021Sicherheiten für Windenergieanlagen an LandDie Höhe der Sicherheit nach § 31 für Windenergieanlagen an Land bestimmt sich aus der Gebotsmenge multipliziert mit 30 Euro pro Kilowatt zu installierender Leistung. |