§ 4 EEG 2021Ausbaupfad
Das Ziel nach § 1 Absatz 2 soll erreicht werden durch - 1.
- eine Steigerung der installierten Leistung von Windenergieanlagen an Land auf
- a)
- 57 Gigawatt im Jahr 2022,
- b)
- 62 Gigawatt im Jahr 2024,
- c)
- 65 Gigawatt im Jahr 2026,
- d)
- 68 Gigawatt im Jahr 2028 und
- e)
- 71 Gigawatt im Jahr 2030,
- 2.
- eine Steigerung der installierten Leistung von Windenergieanlagen auf See nach Maßgabe des Windenergie-auf-See-Gesetzes,
- 3.
- eine Steigerung der installierten Leistung von Solaranlagen auf
- a)
- 63 Gigawatt im Jahr 2022,
- b)
- 73 Gigawatt im Jahr 2024,
- c)
- 83 Gigawatt im Jahr 2026,
- d)
- 95 Gigawatt im Jahr 2028 und
- e)
- 100 Gigawatt im Jahr 2030 und
- 4.
- eine installierte Leistung von Biomasseanlagen von 8 400 Megawatt im Jahr 2030.
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