§ 1 EG-ObstGemüseVAnwendungsbereichDie Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union über Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse. |
§ 1 EG-ObstGemüseVAnwendungsbereichDie Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union über Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse. |