§
Gesetz zur Regelung der Weiterverwendung nach Einsatzunfällen (EinsatzWVG)

§ 1Begriffsbestimmung
§ 2Anwendungsbereich
§ 3Berufliche Qualifizierung
§ 4Schutzzeit
§ 5Einbeziehung in Personalauswahlentscheidungen
§ 6Wehrdienstverhältnis besonderer Art
§ 7Weiterverwendung als Berufssoldatin oder Berufssoldat
§ 8Weiterverwendung als Beamtin, Beamter, Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer
§ 9Versorgung der Soldatinnen und Soldaten und ihrer Hinterbliebenen
§ 10Verlängerung des Dienstverhältnisses, erneute Berufung
§ 11Weiterverwendung nach der Schutzzeit
§ 12Verlängerung von Arbeitsverhältnissen, erneute Einstellung
§ 13Ausgleichsbetrag während der Schutzzeit
§ 14Weiterbeschäftigung einsatzgeschädigter Arbeitnehmerinnen und einsatzgeschädigter Arbeitnehmer nach der Schutzzeit
§ 15Befristete Arbeitsverhältnisse
§ 16Beschäftigungsanspruch für einsatzgeschädigte Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerks
§ 17Erstattungsanspruch
§ 18Entschädigung
§ 19Vorübergehend im Auswärtigen Dienst verwendete Beschäftigte des Bundes
§ 20Zum Bund abgeordnete Beschäftigte
§ 20aBezugspersonen
§ 21Umzüge aus gesundheitlichen Gründen
§ 22Übergangsregelung
§ 23Zuständiger Geschäftsbereich