§
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG)

§ 1Abfallwirtschaftliche Ziele
§ 2Anwendungsbereich
§ 3Begriffsbestimmungen
§ 4Produktkonzeption
§ 5Einrichten der Gemeinsamen Stelle
§ 6Registrierung
§ 7Finanzierungsgarantie
§ 7aRücknahmekonzept
§ 8Niederlassungspflicht, Beauftragung und Benennung eines Bevollmächtigten
§ 9Kennzeichnung
§ 10Getrennte Erfassung
§ 11Verordnungsermächtigungen
§ 12Berechtigte für die Erfassung von Altgeräten aus privaten Haushalten
§ 13Sammlung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
§ 14Bereitstellen der abzuholenden Altgeräte durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
§ 15Aufstellen von Behältnissen durch die Hersteller oder deren Bevollmächtigte
§ 16Rücknahmepflicht der Hersteller
§ 17Rücknahmepflicht der Vertreiber
§ 17aRücknahme durch zertifizierte Erstbehandlungsanlagen
§ 17bKooperation zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und zertifizierten Erstbehandlungsanlagen
§ 18Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten
§ 19Rücknahme durch den Hersteller
§ 19aInformationspflichten der Hersteller
§ 20Behandlung und Beseitigung
§ 21Zertifizierung
§ 22Verwertung
§ 23Anforderungen an die Verbringung
§ 24Verordnungsermächtigungen
§ 25Anzeigepflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und der Betreiber von Erstbehandlungsanlagen
§ 26Mitteilungspflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
§ 27Mitteilungspflichten der Hersteller
§ 28Informationspflichten der Hersteller gegenüber Wiederverwendungseinrichtungen und Behandlungsanlagen
§ 29Mitteilungspflichten der Vertreiber
§ 30Mitteilungspflichten der Betreiber von Erstbehandlungsanlagen
§ 31Aufgaben der Gemeinsamen Stelle
§ 32Mitteilungen der Gemeinsamen Stelle an das Umweltbundesamt, Landesbehörden und andere öffentliche Stellen
§ 33Befugnisse der Gemeinsamen Stelle
§ 34Rückgriffsanspruch der Gemeinsamen Stelle
§ 35Organisation der Gemeinsamen Stelle
§ 36Zuständige Behörde
§ 37Aufgaben der zuständigen Behörde im Zusammenhang mit der Registrierung
§ 38Weitere Aufgaben der zuständigen Behörde
§ 38aVollständig automatisierter Erlass von Verwaltungsakten
§ 39Zusammenarbeit mit anderen Behörden
§ 40Ermächtigung zur Beleihung
§ 41Aufsicht
§ 42Beendigung der Beleihung
§ 43Beauftragung Dritter
§ 44Widerspruch und Klage
§ 45Bußgeldvorschriften
§ 46Übergangsvorschriften
Anlage 1(zu § 2 Absatz 1)Nicht abschließende Liste mit Elektro- und Elektronikgeräten, die unter die Kategorien des § 2 Absatz 1 fallen
Anlage 2(zu § 6 Absatz 1)Angaben bei der Registrierung
Anlage 3(zu § 9 Absatz 2)
Anlage 4(zu § 20 Absatz 2 Satz 4)Technische Anforderungen an Standorte für die Lagerung und Behandlung von Altgeräten
Anlage 5(zu § 21 Absatz 3 Nummer 3 und Absatz 4 Nummer 3)Behandlungskonzept
Anlage 5a(zu § 21 Absatz 3 Nummer 4 und Absatz 4 Satz 2)Betriebstagebuch
Anlage 6(zu § 23 Absatz 1)