§
Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)

§ 1Anwendungsbereich
§ 2Einschränkungen des Anwendungsbereichs
§ 3Begriffsbestimmungen
§ 4Grundlegende Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit
§ 5Besondere Anforderungen an die Installation ortsfester Anlagen
§ 6Bereitstellung auf dem Markt, Inbetriebnahme
§ 7Besondere Regelungen zum freien Warenverkehr
§ 8Allgemeine Pflichten des Herstellers
§ 9Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
§ 10Bevollmächtigter des Herstellers
§ 11Allgemeine Pflichten des Einführers
§ 12Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers
§ 13Pflichten des Händlers
§ 14Einführer oder Händler als Hersteller
§ 15Identifizierung der Wirtschaftsakteure
§ 16Konformitätsvermutung bei Betriebsmitteln
§ 17Konformitätsbewertungsverfahren für Geräte
§ 18CE-Kennzeichnung von Geräten
§ 19Montage und Gebrauchsanleitung für Geräte, Hinweise auf Nutzungsbeschränkungen
§ 20Ortsfeste Anlagen
§ 21Notifizierende Behörde, Verordnungsermächtigung
§ 22Zuständigkeiten und Befugnisse der Bundesnetzagentur
§ 23Maßnahmen der Marktüberwachung bei Geräten, mit denen ein Risiko verbunden ist
§ 23aMaßnahmen auf Messen und Ausstellungen
§ 24Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität
§ 25Pflichten der Bundesnetzagentur bei Nichtkonformität von Geräten, mit denen ein Risiko verbunden ist, die sich nicht auf das deutsche Hoheitsgebiet beschränken
§ 26Pflichten der Bundesnetzagentur bei Nichtkonformität von Geräten, mit denen ein Risiko verbunden ist, bei Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten
§ 27Befugnisse bei der Störungsbearbeitung, Verordnungsermächtigung
§ 28Besondere Eingriffsbefugnisse bei der Störungsbearbeitung
§ 29Auskunftsrechte
§ 30Zwangsgeld
§ 31Beiträge, Verordnungsermächtigung
§ 32Vorverfahren
§ 33Bußgeldvorschriften
§ 34Übergangsbestimmungen