Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV)
Eingangsformel | |
§ 1 | Anwendungsbereich |
§ 2 | Begriffsbestimmungen |
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§ 3 | Fakultative Temperaturabsenkung durch Mieter |
§ 4 | Verbot der Nutzung bestimmter Heizungsarten für Schwimm- und Badebecken |
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§ 5 | Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsflächen |
§ 6 | Höchstwerte für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen in öffentlichen Nichtwohngebäuden |
§ 7 | Trinkwassererwärmungsanlagen in öffentlichen Nichtwohngebäuden |
§ 8 | Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern |
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§ 9 | Informationspflicht über Preissteigerungen für Versorger und für Eigentümer von Wohngebäuden |
§ 10 | Ladentüren und Eingangssysteme im Einzelhandel |
§ 11 | Nutzungseinschränkung für beleuchtete Werbeanlagen |
§ 12 | Mindestwerte der Lufttemperatur für Arbeitsräume in Arbeitsstätten |
§ 13 | Inkrafttreten, Außerkrafttreten |