Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im
Krankheitsfall (EntgFG)
§ 1 | Anwendungsbereich |
§ 2 | Entgeltzahlung an Feiertagen |
§ 3 | Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall |
§ 3a | Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen |
§ 4 | Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts |
§ 4a | Kürzung von Sondervergütungen |
§ 5 | Anzeige- und Nachweispflichten |
§ 6 | Forderungsübergang bei Dritthaftung |
§ 7 | Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers |
§ 8 | Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
§ 9 | Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation |
§ 10 | Wirtschaftliche Sicherung für den Krankheitsfall
im Bereich der Heimarbeit |
§ 11 | Feiertagsbezahlung der in Heimarbeit Beschäftigten |
§ 12 | Unabdingbarkeit |
§ 13 | Übergangsvorschrift |