§

§ 35f EnWG

Evaluierung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bewertet bis zum 15. Dezember 2022 die Umsetzung der Vorschriften dieses Teils und evaluiert bis zum 1. April 2023 die Vorschriften dieses Teils und deren Auswirkungen. Die Berichte sind unverzüglich dem Deutschen Bundestag vorzulegen.