§ 35g EnWGInkrafttreten, AußerkrafttretenDie gesetzlichen Regelungen zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie treten am 1. April 2025 außer Kraft. |
§ 35g EnWGInkrafttreten, AußerkrafttretenDie gesetzlichen Regelungen zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie treten am 1. April 2025 außer Kraft. |