§
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)

§ 1Steuerpflichtige Vorgänge
§ 2Persönliche Steuerpflicht
§ 3Erwerb von Todes wegen
§ 4Fortgesetzte Gütergemeinschaft
§ 5Zugewinngemeinschaft
§ 6Vor- und Nacherbschaft
§ 7Schenkungen unter Lebenden
§ 8Zweckzuwendungen
§ 9Entstehung der Steuer
§ 10Steuerpflichtiger Erwerb
§ 11Bewertungsstichtag
§ 12Bewertung
§ 13Steuerbefreiungen
§ 13aSteuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften
§ 13bBegünstigtes Vermögen
§ 13cVerschonungsabschlag bei Großerwerben von begünstigtem Vermögen
§ 13dSteuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke
§ 14Berücksichtigung früherer Erwerbe
§ 15Steuerklassen
§ 16Freibeträge
§ 17Besonderer Versorgungsfreibetrag
§ 18Mitgliederbeiträge
§ 19Steuersätze
§ 19aTarifbegrenzung beim Erwerb von Betriebsvermögen, von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und von Anteilen an Kapitalgesellschaften
§ 20Steuerschuldner
§ 21Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer
§ 22Kleinbetragsgrenze
§ 23Besteuerung von Renten, Nutzungen und Leistungen
§ 24Verrentung der Steuerschuld in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4
§ 26Ermäßigung der Steuer bei Aufhebung einer Familienstiftung oder Auflösung eines Vereins
§ 27Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens
§ 28Stundung
§ 28aVerschonungsbedarfsprüfung
§ 29Erlöschen der Steuer in besonderen Fällen
§ 30Anzeige des Erwerbs
§ 31Steuererklärung
§ 32Bekanntgabe des Steuerbescheides an Vertreter
§ 33Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen
§ 34Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden, Beamten und Notare
§ 35Örtliche Zuständigkeit
§ 36Ermächtigungen
§ 37Anwendung des Gesetzes
§ 37aSondervorschriften aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands