§ 59 ZDGDisziplinarmaßnahmen(1) Disziplinarmaßnahmen sind
(2) Ausgangsbeschränkung und Geldbuße können nebeneinander verhängt werden. |
§ 59 ZDGDisziplinarmaßnahmen(1) Disziplinarmaßnahmen sind
(2) Ausgangsbeschränkung und Geldbuße können nebeneinander verhängt werden. |