Gesetz zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESMFinG)
§ 1 | Übernahme des deutschen Anteils am Stammkapital des Europäischen Stabilitätsmechanismus; Veränderung des konsolidierten Darlehensvolumens von Europäischem Stabilitätsmechanismus und Europäischer Finanzstabilisierungsfazilität |
§ 2 | Gewährung von Stabilitätshilfen durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus |
§ 3 | Haushalts- und Stabilitätsverantwortung |
§ 4 | Parlamentsvorbehalt für Entscheidungen im Europäischen Stabilitätsmechanismus |
§ 5 | Beteiligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages |
§ 6 | Beteiligung durch ein Sondergremium |
§ 7 | Unterrichtung durch die Bundesregierung |
§ 8 | Inkrafttreten |