§
Gesetz zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESMFinG)

§ 1Übernahme des deutschen Anteils am Stammkapital des Europäischen Stabilitätsmechanismus; Veränderung des konsolidierten Darlehensvolumens von Europäischem Stabilitätsmechanismus und Europäischer Finanzstabilisierungsfazilität
§ 2Gewährung von Stabilitätshilfen durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus
§ 3Haushalts- und Stabilitätsverantwortung
§ 4Parlamentsvorbehalt für Entscheidungen im Europäischen Stabilitätsmechanismus
§ 5Beteiligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages
§ 6Beteiligung durch ein Sondergremium
§ 7Unterrichtung durch die Bundesregierung
§ 8Inkrafttreten