§
Verordnung über die Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb (EUV)

§ 1Anwendungsbereich
§ 2Untersuchungs- und Meldepflicht
§ 3Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten und der Agentur sowie Unterrichtung der Länder
§ 4Maßnahmen an der Unfallstelle
§ 5Untersuchungsbericht
§ 6Sicherheitsempfehlungen
§ 7Jahresbericht
§ 8Ordnungswidrigkeiten
Anlage(zu § 2 Absatz 3)Inhalt der Meldung im Fall von gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb