§ 3 EuWGGliederung des Wahlgebietes(1) Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. (2) Das Wahlgebiet wird für die Stimmabgabe in Wahlbezirke eingeteilt. |
§ 3 EuWGGliederung des Wahlgebietes(1) Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. (2) Das Wahlgebiet wird für die Stimmabgabe in Wahlbezirke eingeteilt. |