§ 6 EWIVAGAufstellung des JahresabschlussesDie Geschäftsführer sind verpflichtet, für die ordnungsmäßige Buchführung der Vereinigung zu sorgen und den Jahresabschluß aufzustellen. |
§ 6 EWIVAGAufstellung des JahresabschlussesDie Geschäftsführer sind verpflichtet, für die ordnungsmäßige Buchführung der Vereinigung zu sorgen und den Jahresabschluß aufzustellen. |