§
Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (EZulV)

§ 1Anwendungsbereich
§ 2Ausschluss einer Erschwerniszulage
§ 2aTeilzeitbeschäftigung
§ 3Allgemeine Voraussetzungen
§ 4Höhe und Berechnung der Zulage
§ 4aWeitergewährung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit
§ 5Ausschluss der Zulage
§ 7Allgemeine Voraussetzungen
§ 8Höhe der Zulage
§ 9Berechnung der Zulage
§ 10Zulage für das Räumen und Vernichten von Munition sowie für das Erproben besonders gefährlicher Munition
§ 11Zulage für Sprengstoffentschärfer und Sprengstoffermittler
§ 12Allgemeine Voraussetzungen
§ 13Höhe der Zulage
§ 14Berechnung der Zulage
§ 15Zulage für Tätigkeiten an Geräten und Geräteträgern des Wetterdienstes und des Vermessungsdienstes sowie an Windmasten des lufthygienischen Überwachungsdienstes
§ 16Zulage für Klimaerprobung
§ 16aZulage für Unterdruckkammerdienst
§ 16bZulage für Ausbildungstätigkeiten im Feuerwehrdienst der Bundeswehr
§ 16cZulage für die Begleitung von Rückführungen auf dem Luftweg
§ 17Zulage für Tätigkeiten mit kontaminierten Personen oder Gegenständen
§ 17aAllgemeine Voraussetzungen
§ 17bHöhe der Zulage
§ 17cAusschluss der Zulage
§ 17dWeitergewährung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit
§ 18Entstehen des Anspruchs
§ 19Weitergewährung bei Unterbrechung der zulageberechtigenden Tätigkeit
§ 21Zulage für allgemeine und besondere Dienste in der Gesundheits- und Krankenpflege
§ 21aZulage für die Behandlung und Pflege bei schweren Infektionskrankheiten
§ 22Zulage für besondere Einsätze
§ 22aZulage für Polizeivollzugsbeamte als fliegendes Personal
§ 23Zulage für die Beseitigung von Munition aus den Weltkriegen
§ 23aZulage für Tätigkeiten im Seuchenbetrieb des Friedrich-Loeffler-Instituts
§ 23dZulage für Tätigkeiten im Maschinenraum seegehender Schiffe
§ 23eZulage für Minentaucher
§ 23fZulage für fliegendes Personal der Bundeswehr und anderer Einrichtungen des Bundes
§ 23gZulage für technische Luftfahrzeugführer im Erprobungs- und Güteprüfdienst
§ 23hZulage für Fallschirmspringer
§ 23iZulage für Verwendungen im militärischen Flugsicherungsbetriebsdienst und im Einsatzführungsdienst
§ 23jZulage für Verwendungen in verbunkerten Anlagen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
§ 23kZulage für Ausbilder bei Einzelkämpferlehrgängen
§ 23lZulage für Bergführer
§ 23mZulage für Spezialkräfte der Bundeswehr
§ 23nZulage für besondere Erprobungs- und Versuchsarbeiten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
§ 23oZulage für spezialisierte Kräfte der Bundeswehr
§ 23pZulage für besonders befähigte Unterstützungskräfte der Spezialkräfte der Bundeswehr
§ 23qZulage für Tätigkeiten im protokollarischen Dienst des Wachbataillons beim Bundesministerium der Verteidigung
§ 23rZulage für Tätigkeiten mit Biostoffen in Laboratorien
§ 24Übergangsregelung für Beamte des Bundeseisenbahnvermögens und der Postnachfolgeunternehmen