§ 173 FamFGVertretung eines Kindes durch einen BeistandWird das Kind durch das Jugendamt als Beistand vertreten, ist die Vertretung durch den sorgeberechtigten Elternteil ausgeschlossen. |
§ 173 FamFGVertretung eines Kindes durch einen BeistandWird das Kind durch das Jugendamt als Beistand vertreten, ist die Vertretung durch den sorgeberechtigten Elternteil ausgeschlossen. |