§ 208 FamFGTod eines EhegattenStirbt einer der Ehegatten vor Abschluss des Verfahrens, gilt dieses als in der Hauptsache erledigt. |
§ 208 FamFGTod eines EhegattenStirbt einer der Ehegatten vor Abschluss des Verfahrens, gilt dieses als in der Hauptsache erledigt. |