§ 281 FamFGÄrztliches Zeugnis; Entbehrlichkeit eines Gutachtens(1) Anstelle der Einholung eines Sachverständigengutachtens nach § 280 genügt ein ärztliches Zeugnis, wenn
(2) § 280 Abs. 2 gilt entsprechend. |
§ 281 FamFGÄrztliches Zeugnis; Entbehrlichkeit eines Gutachtens(1) Anstelle der Einholung eines Sachverständigengutachtens nach § 280 genügt ein ärztliches Zeugnis, wenn
(2) § 280 Abs. 2 gilt entsprechend. |