§ 305 FamFGBeschwerde des UntergebrachtenIst der Betroffene untergebracht, kann er Beschwerde auch bei dem Amtsgericht einlegen, in dessen Bezirk er untergebracht ist. |
§ 305 FamFGBeschwerde des UntergebrachtenIst der Betroffene untergebracht, kann er Beschwerde auch bei dem Amtsgericht einlegen, in dessen Bezirk er untergebracht ist. |