§ 438 FamFGAnmeldung nach dem AnmeldezeitpunktEine Anmeldung, die nach dem Anmeldezeitpunkt, jedoch vor dem Erlass des Ausschließungsbeschlusses erfolgt, ist als rechtzeitig anzusehen. |
§ 438 FamFGAnmeldung nach dem AnmeldezeitpunktEine Anmeldung, die nach dem Anmeldezeitpunkt, jedoch vor dem Erlass des Ausschließungsbeschlusses erfolgt, ist als rechtzeitig anzusehen. |