§ 10 FernUSGAusschluss abweichender VereinbarungenVon den §§ 2 bis 9 kann nicht zum Nachteil des Teilnehmers abgewichen werden. |
§ 10 FernUSGAusschluss abweichender VereinbarungenVon den §§ 2 bis 9 kann nicht zum Nachteil des Teilnehmers abgewichen werden. |