§
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)

Eingangsformel
§ 1Grundregel der Zulassung
§ 2Eingeschränkte Zulassung
§ 3Einschränkung und Entziehung der Zulassung
§ 4Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen
§ 5Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas und geschwindigkeitsbeschränkten Kraftfahrzeugen
§ 6Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
§ 6aFahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96
§ 6bFahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196
§ 6cSonderbestimmungen für das Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und des Katastrophenschutzes
§ 7Ordentlicher Wohnsitz im Inland
§ 8Ausschluss des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis der beantragten Klasse
§ 9Voraussetzung des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis anderer Klassen
§ 10Mindestalter
§ 11Eignung
§ 12Sehvermögen
§ 13Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik
§ 14Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel
§ 15Fahrerlaubnisprüfung
§ 16Theoretische Prüfung
§ 17Praktische Prüfung
§ 17aBeschränkung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe
§ 18Gemeinsame Vorschriften für die theoretische und die praktische Prüfung
§ 19Schulung in Erster Hilfe
§ 20Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
§ 21Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
§ 22Verfahren bei der Behörde und der Technischen Prüfstelle
§ 22aAbweichendes Verfahren bei Elektronischem Prüfauftrag und Vorläufigem Nachweis der Fahrerlaubnis
§ 23Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Beschränkungen und Auflagen
§ 24Verlängerung von Fahrerlaubnissen
§ 24aGültigkeit von Führerscheinen
§ 25Ausfertigung des Führerscheins
§ 25aAntrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins
§ 25bAusstellung des Internationalen Führerscheins
§ 26Dienstfahrerlaubnis
§ 27Verhältnis von allgemeiner Fahrerlaubnis und Dienstfahrerlaubnis
§ 28Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 29Ausländische Fahrerlaubnisse
§ 29aFahrerlaubnisse von in Deutschland stationierten Angehörigen der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika und Kanadas
§ 30Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 30aWeitergeltung einer deutschen Fahrerlaubnis und Rücktausch von Führerscheinen
§ 31Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 32Ausnahmen von der Probezeit
§ 33Berechnung der Probezeit bei Inhabern von Dienstfahrerlaubnissen und Fahrerlaubnissen aus Staaten außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 34Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe und Anordnung des Aufbauseminars
§ 35Aufbauseminare
§ 36Besondere Aufbauseminare nach § 2b Absatz 2 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes
§ 37Teilnahmebescheinigung
§ 38Verkehrspsychologische Beratung
§ 39Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar und weiterer Maßnahmen bei Inhabern einer Dienstfahrerlaubnis
§ 40Bezeichnung und Bewertung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem
§ 41Maßnahmen der nach Landesrecht zuständigen Behörde
§ 42Fahreignungsseminar
§ 43Überwachung der Fahreignungsseminare nach § 42 und der Einweisungslehrgänge nach § 46 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 des Fahrlehrergesetzes
§ 43aAnforderungen an Qualitätssicherungssysteme für das Fahreignungsseminar
§ 44Teilnahmebescheinigung
§ 46Entziehung, Beschränkung, Auflagen
§ 47Verfahrensregelungen
§ 48Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
§ 48aVoraussetzungen
§ 48bEvaluation
§ 49Speicherung der Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister
§ 50Übermittlung der Daten vom Kraftfahrt-Bundesamt an die Fahrerlaubnisbehörden nach § 2c des Straßenverkehrsgesetzes
§ 51Übermittlung von Daten aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister nach den §§ 52 und 55 des Straßenverkehrsgesetzes
§ 52Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Inland nach § 53 des Straßenverkehrsgesetzes
§ 53Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Zentralen Fahrerlaubnisregister nach § 54 des Straßenverkehrsgesetzes
§ 54Sicherung gegen Missbrauch
§ 55Aufzeichnung der Abrufe
§ 56Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Ausland nach § 56 des Straßenverkehrsgesetzes
§ 57Speicherung der Daten in den örtlichen Fahrerlaubnisregistern
§ 58Übermittlung von Daten aus den örtlichen Fahrerlaubnisregistern
§ 59Speicherung von Daten im Fahreignungsregister
§ 60Übermittlung von Daten nach § 30 des Straßenverkehrsgesetzes
§ 61Abruf im automatisierten Verfahren nach § 30a des Straßenverkehrsgesetzes
§ 62Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren nach § 30b des Straßenverkehrsgesetzes
§ 63Vorzeitige Tilgung
§ 64Identitätsnachweis
§ 65Ärztliche Gutachter
§ 66Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung
§ 67Sehteststelle
§ 68Stellen für die Schulung in Erster Hilfe
§ 69Stellen zur Durchführung der Fahrerlaubnisprüfung
§ 70Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung
§ 71Verkehrspsychologische Beratung
§ 71aTräger von unabhängigen Stellen für die Bestätigung der Eignung von eingesetzten psychologischen Testverfahren und -geräten
§ 71bTräger von unabhängigen Stellen für die Bestätigung der Eignung von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung
§ 72Begutachtung
§ 73Zuständigkeiten
§ 74Ausnahmen
§ 75Ordnungswidrigkeiten
§ 76Übergangsrecht
§ 77Verweis auf technische Regelwerke
§ 78Inkrafttreten
Schlussformel
Anlage 1(zu § 5 Absatz 2)Mindestanforderungen an die Ausbildung von Bewerbern um eine Prüfbescheinigung für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h nach § 5 Absatz 2 durch Fahrlehrer
Anlage 2(zu § 5 Absatz 2 und 4)Ausbildungs- und Prüfbescheinigungen für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h
Anlage 3(zu § 6 Absatz 6)Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern
Anlage 4(zu den §§ 11, 13 und 14)Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
Anlage 4a(zu § 11 Absatz 5)Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten
Anlage 5(zu § 11 Absatz 9, § 48 Absatz 4 und 5)
Anlage 6(zu den §§ 12, 48 Absatz 4 und 5)Anforderungen an das Sehvermögen
Anlage 7(zu § 16 Absatz 2, § 17 Absatz 2 und 3)Fahrerlaubnisprüfung
Anlage 7a(§ 6a Absatz 3 und 4)Fahrerschulung ab 17 Jahre
Anlage 7b(zu § 6b Absatz 3 und 4)Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1
Anlage 8(zu § 25 Absatz 1, § 26 Absatz 1, § 48 Absatz 3)Allgemeiner Führerschein, Dienstführerschein, Führerschein zur Fahrgastbeförderung
Anlage 8a(zu § 22 Absatz 4 Satz 7)
Anlage 8b(zu § 48a)
Anlage 8c(zu § 25b Absatz 2)Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926
Anlage 8d(zu § 25b Absatz 3)Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968
Anlage 8e(zu § 24a Absatz 2 Satz 1)Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine
Anlage 9(zu § 25 Absatz 3)Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein
Anlage 10(zu den §§ 26 und 27)Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr
Anlage 11(zu § 31)Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis
Anlage 12(zu § 34)Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe (§ 2a des Straßenverkehrsgesetzes)
Anlage 13(zu § 40)Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Anlage 14(zu § 66 Absatz 2)Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung
Anlage 14a(zu § 71a Absatz 3) Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger einer unabhängigen Stelle für die Bestätigung der Eignung der eingesetzten psychologischen Testverfahren und -geräte und für die Begutachtung dieser Träger durch die Bundesanstalt für Straßenwesen
Anlage 15(zu § 70 Absatz 2)Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung
Anlage 15a(zu § 71b) Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger einer unabhängigen Stelle für die Bestätigung der Geeignetheit von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung und für die Begutachtung dieser Träger durch die Bundesanstalt für Straßenwesen
Anlage 16(zu § 42 Absatz 2)Rahmenlehrplan für die Durchführung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars
Anlage 17(zu § 43a Nummer 3 Buchstabe a)Inhalte der Prüfung im Rahmen der Qualitätssicherung der Fahreignungsseminare und Einweisungslehrgänge
Anlage 18(zu § 44 Absatz 1)