§ 13 FischSeuchV 2008Tiergesundheitsbescheinigung(1) Fische aus Aquakultur dürfen zum Zwecke der Zucht, Haltung und Hälterung, des Besatzes oder der weiteren Verarbeitung für den menschlichen Verzehr in
(2) Absatz 1 gilt nicht für
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§ 13 FischSeuchV 2008Tiergesundheitsbescheinigung(1) Fische aus Aquakultur dürfen zum Zwecke der Zucht, Haltung und Hälterung, des Besatzes oder der weiteren Verarbeitung für den menschlichen Verzehr in
(2) Absatz 1 gilt nicht für
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