§
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV)

Eingangsformel
§ 1Anwendungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen
§ 3Notwendigkeit einer Zulassung
§ 4Voraussetzungen für eine Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge
§ 5Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen
§ 6Antrag auf Zulassung
§ 7Zulassung im Inland nach vorheriger Zulassung in einem anderen Staat
§ 8Zuteilung von Kennzeichen
§ 9Besondere Kennzeichen
§ 9aKennzeichnung elektrisch betriebener Fahrzeuge
§ 10Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
§ 11Zulassungsbescheinigung Teil I
§ 12Zulassungsbescheinigung Teil II
§ 13Mitteilungspflichten bei Änderungen
§ 14Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
§ 15Verwertungsnachweis
§ 15aZulässigkeit internetbasierter Zulassungsverfahren
§ 15bPortal
§ 15cAntrag
§ 15dSicherheitscodes
§ 15eNachweis der Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
§ 15fBekanntgabe, Wirksamkeit und Vorbehalt der Nachprüfung
§ 15gAntrag auf Außerbetriebsetzung
§ 15hAußerbetriebsetzung
§ 15iGemeinsame Regelungen für die Zulassung und Änderungen
§ 15jInternetbasierte Erstzulassung
§ 15kInternetbasierte Wiederzulassung
§ 15lInternetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel, sofortige Inbetriebnahme
§ 16Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen
§ 16aProbefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen
§ 17Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer
§ 18Fahrten im internationalen Verkehr
§ 19Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeugs in das Ausland
§ 20Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr im Inland
§ 21Kennzeichen und Unterscheidungszeichen
§ 22Beschränkung und Untersagung des Betriebs ausländischer Fahrzeuge
§ 23Versicherungsnachweis
§ 24Mitteilungspflichten der Zulassungsbehörde
§ 25Maßnahmen und Pflichten bei fehlendem Versicherungsschutz
§ 26Versicherungskennzeichen
§ 27Ausgestaltung und Anbringung des Versicherungskennzeichens
§ 28Rote Versicherungskennzeichen
§ 29Maßnahmen bei vorzeitiger Beendigung des Versicherungsverhältnisses
§ 29aVersicherungsplakette
§ 30Speicherung der Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister
§ 31Speicherung der Fahrzeugdaten im örtlichen Fahrzeugregister
§ 32Speicherung der Halterdaten in den Fahrzeugregistern
§ 33Übermittlung von Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt
§ 34Übermittlung und Speicherung der Daten über Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen im Zentralen Fahrzeugregister
§ 35Übermittlung von Daten an die Versicherer
§ 36Mitteilungen an die für die Kraftfahrzeugsteuerverwaltung zuständigen Behörden
§ 37Übermittlung von Daten an Stellen zur Durchführung des Bundesleistungsgesetzes, des Verkehrssicherstellungsgesetzes, des Verkehrsleistungsgesetzes und von Maßnahmen des Katastrophenschutzes
§ 38Übermittlungen des Kraftfahrt-Bundesamtes an die Zulassungsbehörden
§ 39Abruf im automatisierten Verfahren
§ 39aAutomatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren
§ 40Sicherung des Abrufverfahrens gegen Missbrauch
§ 41Aufzeichnung der Abrufe im automatisierten Verfahren
§ 42Abruf im automatisierten Verfahren durch ausländische Stellen
§ 43Übermittlungssperren
§ 44Löschung der Daten im Zentralen Fahrzeugregister
§ 45Löschung der Daten im örtlichen Fahrzeugregister
§ 45aZentrale Datenbank der Übereinstimmungsbescheinigungen
§ 46Zuständigkeiten
§ 47Ausnahmen
§ 48Ordnungswidrigkeiten
§ 49Verweis auf technische Regelwerke
§ 50Übergangs- und Anwendungsbestimmungen
§ 51Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel
Anlage 1(aufgehoben)
Anlage 2(zu § 8 Absatz 1 Satz 4)Ausgestaltung, Einteilung und Zuteilung der Buchstaben- und Zahlengruppen für die Erkennungsnummern der Kennzeichen
Anlage 3(zu § 8 Absatz 1 Satz 6)Unterscheidungszeichen der Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, der Bundesministerien, der Bundesfinanzverwaltung, der Bundespolizei, der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Bundeswehr, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter Internationaler Organisationen
Anlage 3a(zu § 9a Absatz 4)Plakettenmuster für elektrisch betriebene Fahrzeuge
Anlage 4(zu § 10 Absatz 2, § 16 Absatz 5 Satz 1, § 16a Absatz 3 Satz 2, § 17 Absatz 2, § 19 Absatz 1 Nummer 3)Ausgestaltung der Kennzeichen
Anlage 4a(zu § 10 Absatz 3 Satz 2 bis 7)Stempelplaketten und Plakettenträger
Anlage 5(zu § 11 Absatz 1)Zulassungsbescheinigung Teil I
Anlage 6(zu § 11 Absatz 4)Zulassungsbescheinigung Teil I für Fahrzeuge der Bundeswehr
Anlage 7(zu § 12 Absatz 2)Zulassungsbescheinigung Teil II
Anlage 8(zu § 15)Verwertungsnachweis
Anlage 8a(zu § 15e Absatz 4)Verifizierung der Prüfziffer
Anlage 8b(zu § 15i Absatz 3)Verifizierung und Verarbeitung der Daten für internetbasierte Zulassungsverfahren
Anlage 9(zu § 16 Absatz 2 Satz 1)Fahrzeugscheinheft für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen
Anlage 10(zu § 16a Absatz 5 Satz 1)Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen
Anlage 10a(zu § 17 Absatz 2 Satz 1)Fahrzeugscheinheft für Oldtimerfahrzeuge mit roten Kennzeichen
Anlage 11(zu § 23 Absatz 3)
Anlage 12(zu § 27 Absatz 1 Satz 4)Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge
Anlage 13(zu § 29a Absatz 2 Nummer 3)Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge