§

§ 20 GarBBAnO

Zusätzliche Bauvorlagen

Die Bauvorlagen müssen zusätzliche Angaben enthalten über:

1.
die Zahl, Abmessung und Kennzeichnung der Einstellplätze und Fahrgassen,
2.
die Brandmelde- und Feuerlöschanlagen,
3.
die CO-Warnanlagen,
4.
die Lüftungsanlagen,
5.
die Sicherheitsbeleuchtung.