§ 9 GarBBAnOBrandwände(1) Anstelle von Brandwänden nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BauO genügen
(2) § 29 Abs. 1 Nr. 1 BauO gilt nicht für Abschlußwände von offenen Kleingaragen. |
§ 9 GarBBAnOBrandwände(1) Anstelle von Brandwänden nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BauO genügen
(2) § 29 Abs. 1 Nr. 1 BauO gilt nicht für Abschlußwände von offenen Kleingaragen. |