§
Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (GenDG)

§ 1Zweck des Gesetzes
§ 2Anwendungsbereich
§ 3Begriffsbestimmungen
§ 4Benachteiligungsverbot
§ 5Qualitätssicherung genetischer Analysen
§ 6Abgabe genetischer Untersuchungsmittel
§ 7Arztvorbehalt
§ 8Einwilligung
§ 9Aufklärung
§ 10Genetische Beratung
§ 11Mitteilung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen
§ 12Aufbewahrung und Vernichtung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen
§ 13Verwendung und Vernichtung genetischer Proben
§ 14Genetische Untersuchungen bei nicht einwilligungsfähigen Personen
§ 15Vorgeburtliche genetische Untersuchungen
§ 16Genetische Reihenuntersuchungen
§ 17Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung
§ 18Genetische Untersuchungen und Analysen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages
§ 19Genetische Untersuchungen und Analysen vor und nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses
§ 20Genetische Untersuchungen und Analysen zum Arbeitsschutz
§ 21Arbeitsrechtliches Benachteiligungsverbot
§ 22Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
§ 23Richtlinien
§ 25Strafvorschriften
§ 26Bußgeldvorschriften
§ 27Inkrafttreten