§ 41 GenGSorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der AufsichtsratsmitgliederFür die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder gilt § 34 über die Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder sinngemäß. |
§ 41 GenGSorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der AufsichtsratsmitgliederFür die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder gilt § 34 über die Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder sinngemäß. |